Periodische Kontrolle bei Handänderung - ESTI-Mitteilung

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Eine Handänderung im Sinne der NIV verpflichtet den Eigentümer einer elektrischen Installation, diese einer periodischen Kontrolle zu unterziehen. Es ist deshalb zu definieren, wann eine Handänderung vorliegt. Je nachdem, ob ein Erbgang, eine Fusion, eine Erbteilung, eine Schenkung, ein Erbvorbezug oder die Veräusserung von Gesamteigentum oder von Miteigentum einen Eigentümerwechsel bewirkt, ergeben sich daraus unterschiedliche Konsequenzen.

Lesen Sie hier den Artikel des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).

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