[Sponsored] Bei der Übersetzung von rechtlichen Dokumenten ist Präzision und Fachwissen entscheidend, wie das Beispiel der Übersetzung eines Schweizer Willensvollstreckerzeugnisses für brasilianische Banken und Behörden zeigt.
Das brasilianische Recht unterscheidet den «testamenteiro» (Willensvollstrecker) [Art. 1981 Códico Civil do Brasil] vom «inventariante» (Nachlassverwalter) [Art. 617 Códico de Processo Civil / Art. 1797 Códico Civil do Brasil]. Während der Willensvollstrecker/testamenteiro (mit oder ohne Unterstützung des Nachlassverwalters/inventariante) die Aufgabe hat, die Gültigkeit des Testaments zu verteidigen, obliegt dem formell vom Gericht ernannten Nachlassverwalter/inventariante die Nachlassverwaltung/-verteilung, wobei ein «testamenteiro» (Willensvollstrecker) auf Grundlage einer entsprechenden Gerichtsverfügung auch zum «inventariante» (Nachlassverwalter) werden kann.
Möchte nun ein CH-Willensvollstrecker bei einer Bank in Brasilien das Konto seines auftraggebenden Erblassers zwecks Erbteilung aufheben und lässt er zu diesem Zweck das friedensrichterliche Willensvollstreckerzeugnis nach Schweizer Recht ins brasilianische Portugiesisch übersetzen, so empfehlen wir im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei den brasilianischen Behörden und Banken (soweit letztere nicht sogar die gerichtliche Bestätigung der Willensvollstreckereigenschaft durch ein brasilianisches Gericht verlangen), den Begriff des Willensvollstreckers mit «inventariante» und nicht mit «testamenteiro» zu übersetzen, auch wenn die Übersetzung «testamenteiro» sprachlogisch näherliegt. Zudem macht es allenfalls Sinn, in einer Fussnote auf die rechtliche Ausgestaltung des Willensvollstreckerinstituts nach Schweizer Recht und den Unterschied zum brasilianischen Recht hinzuweisen.
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Michael Vonmoos, Rechtsanwalt und Urkundsperson, CEO LAWTANK AG, www.lawtank.ch