Prof. Dr. Daniel Hürlimann ist Ende September im Alter von 37 Jahren verstorben.
Daniel Hürlimann lehrte seit November 2021 an der Berner Fachhochschule (BFH) als erster Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht der Schweiz zu rechtlichen Fragen aus Problematiken der IT. Zudem war er im Vorstand des Vereins "Unser Recht" und zusammen mit mir als Vertreter des SNV Vorstandsmitglied von eJustice.ch sowie im Beirat von CH++. Er war ebenso Herausgeber und Redaktionsmitglied des Open-Access-Verlags Sui-generis.ch sowie des Vereins Entscheidsuche.ch (Open Access für Gerichtsentscheide) und war im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift 'Medialex'.
Im Rahmen seiner beeindruckenden Karriere absolvierte Daniel Hürlimann von September 2011 bis Mai 2012 ein neunmonatiges Praktikum bei Häusermann + Partner, mit mir als Praktikantenbetreuer. Im gleichen Jahr promovierte Daniel Hürlimann, 9 Jahre später 2021 hat er sich an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern habilitiert. Sowohl seine Dissertation Suchmaschinenhaftung, Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Betreiber von Internet-Suchmaschinen aus Urheber-, Marken-, Lauterkeits-, Kartell- und Persönlichkeitsrecht wie auch seine Habilitationsschrift, Recht und Medizin am Lebensende sind, getreu seinem Steckenpferd des "Open Access", online verfügbar. Wer sich für die weitere Schaffenskraft interessiert, findet hier eine umfassende Liste.
Der SNV und Daniel Hürlimann standen für verschiedene Projekte in Zusammenhang mit der Digitalisierung in regem Austausch und Kontakt. Zuletzt half Daniel Hürlimann mit, den Kongress 2022 zu organisieren und steuerte zusammen mit Dr. Silvio Hänsenberger einen Workshop bei. Darin behandelten die beiden den Zwischenstand eines aktuellen, gemeinsamen Projekts: eine Aufbewahrungslösung für digitale Zugangsdaten.
Zu seinem Tod war unter anderem zu lesen, dass die Menschlichkeit der Digitalisierung ihre Stimme verliere. Auf jeden Fall verlieren wir einen sensiblen Menschen und geschätzten Kollegen, der zwar fachlich brillant war und pointiert Sachverhalte zusammenfassen konnte, mit dem man aber auch über alltägliche, nicht-juristische Sachverhalte wunderbar philosophieren konnte.
Oliver Reinhardt, Generalsekretär SNV