Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung von Verfügungen von Todes wegen beim Schweizerischen Testamentenregister noch nicht in allen Kantonen obligatorisch ist.

Auf Anfrage erteilt das Testamentenregister im Todesfall Auskunft über den Aufbewahrungsort von angemeldeten öffentlichen Urkunden und handschriftlichen Testamenten. So kann der letzte Wille einer verstorbenen Person unter Umständen aufgefunden und vollzogen werden.