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Was macht eine Notarin / ein Notar?

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, die öffentliche Beurkundungen vornehmen.

Sie beraten die Parteien unparteilich.

Notarinnen und Notare gewähren Rechtssicherheit: Sie klären die über die Konsequenzen ihrer Unterschrift auf.

Sie sind Ihre Experten in den Gebieten Immobilienrecht, Erbschaften und eheliches Güterrecht, Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie Gesellschaftsrecht.

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Wieviel kosten die Dienstleistungen einer Notarin/ eines Notars?

Die Gebühren und Honorare der Notare und Notarinnen sind in jedem Kanton anders.

Die Notare beantworten gerne Ihre Fragen zu den Tarifen.

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Wie finde ich eine geeignete Notarin / einen geeigneten Notar?

Ihre Notarin und Ihr Notar beraten Sie gerne. Nutzen Sie dazu unsere Notarensuche. Für Anliegen in Fremdsprachen können Sie dort die benötigen Sprachkenntnisse auswählen. 

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Bei Immobiliengeschäften muss die Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin desjenigen Kantons erfolgen, in welchem sich die Immobilie befindet. Für gesellschaftsrechtliche Transaktionen sind alle Notare in der Schweiz zuständig.

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Was kann ich machen, wenn ich mit der Dienstleistung eines Notars nicht zufrieden bin?

Falls Sie nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte direkt den betroffenen kantonalen Notarenverband.

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Was bedeutet der Begriff „öffentliche Beurkundung“?

Die öffentliche Beurkundung ist der Prozess, in dem die Urkundsperson die Willenserklärungen oder Tatsachen in einer vom Gesetz vorgesehenen Form festhält. Die öffentliche Beurkundung wird für die wichtigsten Urkunden des Rechtslebens verwendet und ist die strengste gesetzliche Formvorschrift.

Die öffentliche Beurkundung verfolgt mehrere Ziele:

  • die wahrheitsgetreue Wiedergabe des Willens der Parteien
  • den Schutz Dritter, namentlich von Personen, welche Einblick in die öffentlichen Register (insbesondere in das Grundbuch und in das Handelsregister) nehmen und darauf vertrauen.

Die Urkundspersonen haben die Pflicht über die juristischen Auswirkungen der Beurkundung aufzuklären, und sie unterstehen dem Unparteilichkeitsgebot und die Klarheitspflicht sowie dem Berufsgeheimnis.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie kann ich meinen Nachlass regeln?

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihren Nachlass zu regeln. Die frühzeitige und klare Regelung des Nachlasses ist sinnvoll. Dank klarer Anweisungen können Sie bestimmen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll, Bedingungen und Auflagen vorsehen und Streitigkeiten zwischen den Erben vorbeugen.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein Testament?

Das Testament ist die einfachste Möglichkeit, über das Schicksal Ihres Vermögens (Liegenschaften, Bankkonten oder Ihnen teure Gegenstände) nach Ihrem Ableben zu bestimmen. Damit es gültig ist, muss das Testament vollständig handschriftlich geschrieben und datiert sowie unterschrieben werden, oder von einem Notar erstellt werden, welcher Sie berät.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie mache ich ein Testament?

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Testament zu schreiben: 

  • eigenhändig: Der gesamte Inhalt des Testaments ist zwingend von Hand zu schreiben, zu datieren und zu unterzeichnen; oder
  • beim Notar: Das Testament wird durch den Notar gemäss dem Willen des Kunden aufgesetzt und beurkundet

Das Gesetz schränkt die Verfügungsfreiheit durch so genannte "Pflichtteile" zugunsten bestimmter Erben ein. Ihr Notar berät Sie hierbei gerne.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein eigenhändiges Testament?

Der gesamte Inhalt des Testaments ist zwingend von Hand zu schreiben, zu datieren und zu unterzeichnen. Das Testament muss Ihre vollständigen Personalien enthalten und gut lesbar sein. Damit die von Ihnen eingesetzten Erben auch tatsächlich gefunden werden können, müssen Sie möglichst genaue Angaben im Testament einfügen. Nur das Original ist gültig, eine Kopie ist wertlos.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie mache ich mein handschriftliches Testament?

Was sollten Sie tun, bevor Sie ein handschriftliches Testament schreiben? 

  • Eine Übersicht über Ihr Vermögen gewinnen;
  • Kenntnis gewinnen über pflichtteilsgeschützte Erben und die freie Quote, über die Sie tatsächlich verfügen können (Link);
  • Allenfalls eine Person erwählen, die Ihnen geeignet erscheint, die Aufgabe des Willensvollstreckers zu übernehmen: diese sorgt dafür, dass das Testament nach Ihrem Willen vollstreckt wird.

Ihre Notarin berät und unterstützt Sie gerne.
 

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wo bewahre ich mein handschriftliches Testament auf?

Das Testament kann bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegt werden, um die Aufbewahrung sicher zu stellen. 
Der Notar kann den Aufbewahrungsort anschliessend im Schweizerischen Testamentenregister in Bern eingetragen. Es handelt sich um das Register der in der Schweiz bei einem Notar hinterlegten Testamente. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall gefunden wird.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Ich kann nicht mehr gut von Hand schreiben. Darf ich ein Testament auf dem Tablet schreiben und ausdrucken?

Nein. Wenn Sie nicht schreiben können, müssen Sie sich an einen Notar wenden, der es für Sie schreiben wird.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Ist ein Video-Testament gültig?

Nein. Das Testament muss schriftlich vorliegen, entweder handschriftlich oder von einem Notar verfasst.

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Was ist ein öffentliches Testament?

Das öffentliche Testament ist ein Testament, welches mit dem Notar besprochen und anschliessend von letzterem geschrieben wird. 
Zwei Zeugen bestätigen, dass es sich um den letzten Willen des Erblassers handelt.
Der Notar bestätigt mit seiner Unterschrift Ihre Identität und Ihre Handlungsfähigkeit.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wo wird das öffentliche Testament aufbewahrt?

Das Original verbleibt beim Notar oder der Notarin und Sie erhalten eine so genannte «Ausfertigung», d.h. eine Kopie mit Siegel und erhöhtem Beweiswert. 
Alle Testamente können beim Zentralen Testamentenregister angemeldet werden. Dies garantiert, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod aufgefunden wird und nicht verloren geht oder zerstört wird.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein mündliches Testament / Nottestament?

In naher Todesgefahr (Bergunfall, Epidemie, Kriegsereignisse, u.s.w.) kann eine Person ihren letzten Willen vor zwei Zeugen erklären. Diese müssen ihn anschliessend sofort zu Papier bringen und direkt bei einer Gerichtsbehörde niederlegen.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wen kann ich im Testament begünstigen?

Sie können Ihre Familie / Verwandte und Dritte begünstigen. Je nach Familiensituation gibt es Pflichtteile, die Ihren Verwandten bzw. Ihrer Familie zustehen.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist jener Teil, auf den bestimmte gesetzliche Erben auf jeden Fall Anspruch haben. Derartige Pflichtteile bestehen für

  • die Ehepartnerin/den Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/den eingetragenen Partner
  • die Nachkommen (Kinder)

Der Erbe, dessen Pflichtteil verletzt wird, kann die letztwillige Verfügung vor Gericht anfechten, um seinen Pflichtteil zu erhalten.

Per 1.1. 2023 wurden die Pflichtteile angepasst. Falls Sie bereits einen Erbvertrag oder ein Testament haben, sollten Sie dieses insbesondere auf Formulierungen im Zusammenhang mit dem Pflichtteil überprüfen. Ihr Notar steht Ihnen für die Überprüfung, Beratung und allfällige Anpassungen zur Verfügung.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist die frei verfügbare Quote?

Die frei verfügbare Quote ist der Anteil des Vermögens, über den Sie frei verfügen können, d.h. der neben den Pflichtteilen verbleibenden Rest des Vermögens.
Gibt es keine pflichtteilsgeschützte Erben, so können Sie frei bestimmen, wer Ihr Vermögen erhalten soll.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn/meiner Tochter. Kann ich ihn enterben?

Nein. Eine Enterbung eines pflichtteilsgeschützten Erben kann nur unter ganz engen Voraussetzungen erfolgen. Fehlender Kontakt reicht nicht; diesen Nachkommen stehen mindestens ihre Pflichtteile zu.
Kontaktieren Sie Ihren Notar für eine Beratung, dieser kann Ihnen helfen, Lösungen zu finden.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Mein Partner / Meine Partnerin ist verstorben – was erbe ich?

Sind Sie verheiratet / in eingetragener Partnerschaft? Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Einen Ehevertrag?
Die Notarin steht Ihnen zur Verfügung und erklärt es Ihnen gerne.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Mein Bruder / Meine Schwester ist verstorben und ich glaube, dass ein Testament zu meinen Gunsten besteht. Wie kann ich das herausfinden?

Wird ein Testament eines Verstorbenen gefunden, muss es zwingend der Behörde eingereicht werden. Begünstigte Personen werden dann im Rahmen des Vollzugsverfahrens kontaktiert. 
Ihr Notar unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Testament.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Ich wohne im Ausland und möchte mein Testament in der Schweiz hinterlegen. Wo kann ich das machen?

Das Testament kann bei einem Notar hinterlegt werden, der es in sein Register und in das Zentrale Testamentenregister einträgt. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall gefunden wird.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament dereinst gefunden wird?

Durch Hinterlegung bei einem Notar den Sie darauf hinweisen, dass Sie die Registrierung beim Zentralen Testamentenregister wünschen.

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Welche Informationen stehen im Zentralen Testamentenregister?

Im Zentralen Testamentenregister werden die folgenden Angaben eingetragen:

  • Angaben zu Ihrer Person: Aktueller Familienname, Ledigname (für Männer und Frauen), Vorname/n, vollständiges Geburtsdatum, Heimatort/e, Nationalität, aktuelle Wohnadresse;
  • Angaben zu Ihrer letztwilligen Verfügung: Verfügungstyp (handschriftliches Testament, öffentliches Testament, Ehevertrag, Erbvertrag, Ehe-/Erbvertrag oder andere Verfügung);
  • Datum der Verfügung; und
  • Aufbewahrungsort der Verfügung (Amtsstelle/Behörde, Notar oder Anwalt).

Im Zentralen Testamentenregister können keine privaten Aufbewahrungsorte eingetragen werden. Nur der Aufbewahrungsort wird im Register hinterlegt und keinesfalls der Inhalt des Testaments. Der Aufbewahrungsort wird erst nach dem Tod kommuniziert.
 

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wer erbt, wenn ich keine Regelungen von Todes wegen treffe?

Wenn Sie kein Testament verfassen und auch keinen Erbvertrag abschliessen, bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen erbt. Gesetzliche Erben sind Ihre Verwandte wie Ihre Kinder, Eltern, Geschwister, Cousins… das Gesetz sieht eine Rangordnung vor. Einige dieser Erben geniessen für einen Bruchteil ihres Erbteils den Pflichtteilsschutz. Diesen Pflichtteil kann man ihnen nicht vorenthalten. 
Nur Ehe- oder eingetragene Partnerinnen / Partner sind von Gesetzes wegen Erben. Ein Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe. 
Ihr Notar steht Ihnen für die Beratung zur Verfügung.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wo kann Beratung zum Nachlass eingeholt werden?

Ihr Notar oder Ihre Notarin sind die Experten, um Ihren Nachlass zu planen oder einen Nachlass zu regeln. Suchen Sie einen Notar oder eine Notarin in Ihrer Nähe.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Kann ein bestehendes Testament geändert werden?

Ihr Testament können Sie jederzeit abändern oder aufheben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Ergänzung des bestehenden Testamentes: Sie schreiben einen Nachtrag und erklären, welche Bestimmungen des bisherigen Testamentes geändert werden und wie. Der Nachtrag und das Datum sind wiederum von Hand zu schreiben und eigenhändig zu unterzeichnen. Nun müssen Sie das Testament zusammen mit dem Nachtrag aufbewahren.
  • Aufhebung eines bestehenden Testaments beim Verfassen eines neuen Testaments: Im neuen Testament erklären Sie am Anfang, dass sämtliche bisherigen Verfügungen von Todes wegen aufgehoben werden und fügen anschliessend die neuen Bestimmungen an. Wiederum ist alles von Hand zu schreiben. Um Streitigkeiten vorzubeugen wird empfohlen, das alte Testament zu vernichten.
  • Ersatzlose Aufhebung eines Testamentes: Sie vernichten das Testament.
     

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Besteuerung von Nachlässen hängt vom Kanton ab. 
In jedem Kanton sind die Notare für Sie da, um Sie zu unterstützen und zu beraten.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie wird ein Willensvollstrecker bestimmt?

Ein Willensvollstrecker kann im Testament oder im Erbvertrag eingesetzt werden. Er sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille und das Testament tatsächlich vollzogen werden.
Die Ernennung eines Willensvollstreckers kann Konflikte und Spannungen verhindern. 
Wenn kein Willensvollstrecker vorgesehen wurde, sind die Erben für die Abwicklung der Erbschaft und für die Erbteilung allein zuständig.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Die Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, bis die Erbschaft geteilt wird. Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, haben alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft dieselben Rechte und Pflichten und können nur gemeinsam und einstimmig über den Nachlass verfügen. 
Ihr Notar berät Sie gerne in dieser Situation.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein Erbvertrag?

Es besteht die Möglichkeit, mit allen zukünftigen Erben einen Vertrag über die Verteilung Ihres Vermögens abzuschliessen. Der Erbvertrag muss vom Notar oder der Notarin öffentlich beurkundet werden. Der Erbvertrag kann nur vor dem Notar geändert werden.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Kann ein bestehender Erbvertrag geändert werden?

Ein Erbvertrag kann nur aufgehoben oder geändert werden, wenn alle Personen, die ihn unterschrieben haben, sich einig darüber sind.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Mein Vater / Meine Mutter ist gestorben, was passiert nun?

Todesfälle sind von Gesetzes wegen der Behörde zu melden; diese ist dann dafür zuständig, dass sämtliche in Frage kommenden Erben Bescheid erhalten.
Wenn Sie Erbe sind, können Sie das Erbe ausschlagen. Die Fristen beginnen mit dem Tag Ihrer Kenntnis über einen Todesfall zu laufen. Ihr Notar berät Sie gerne.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Wie läuft die Erbabwicklung ab?

Einige Kantone sehen Siegelungen, Inventare etc. vor. 
Fragen Sie Ihren Notar, er hilft Ihnen jederzeit.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein (auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung genannt) ist ein offizielles Dokument, das die Erben des Erblassers aufführt.
Je nach Kanton wird der Erbschein bspw. durch das Erbschaftsamt, die Teilungsbehörde der Gemeinde, einen Notar bzw. eine Notarin oder das zuständige Gericht erstellt.

Nachlass, Testament und Erbvertrag

Was ist eine Schenkung / ein Erbvorbezug?

Bereits zu Lebzeiten können Sie eine Schenkung vornehmen oder jemandem einen Erbvorbezug gewähren. 
Der/die Schenker:in kann sich an einer verschenkten Liegenschaft die Nutzniessung oder das Wohnrecht vorbehalten. Bei einer Nutzniessung behält der/die Schenker:in das Recht, die Sache weiterhin zu nutzen (insbesondere darf er/sie diese auch vermieten) oder beim Wohnrecht weiterhin selbst zu bewohnen. 
Der Vertrag ist öffentlich zu beurkunden.

Haben Sie in einem Erbvertrag über Ihr gesamtes Vermögen verfügt, dürfen Sie seit dem 01. Januar 2023 Ihr Vermögen nicht mehr freiwillig verkleinern, da sonst die im Erbvertrag versprochene Erbschaft kleiner wird. Insbesondere dürfen Sie Ihr Vermögen nicht verschenken oder spenden. Dieses faktische „Schenkungsverbot“ gilt für neue und bereits bestehende Erbverträge. Damit Sie zu Lebzeiten weiterhin frei Schenkungen ausrichten können, muss dies im Erbvertrag neu explizit erwähnt werden. Bei bestehenden Erbverträgen ist somit zu prüfen, ob ein Vorbehalt für Schenkungen enthalten ist. Falls nicht, unterstehen Sie seit dem 01. Januar 2023 grundsätzlich dem neuen „Schenkungsverbot“.

Ihr Notar steht Ihnen für die Überprüfung, Beratung und allfällige Anpassungen zur Verfügung.

Ehe / Partnerschaft

Ehe, eingetragene Partnerschaft

Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner bzw. mit einem Vermögensvertrag eingetragene Partnerinnen und Partner die gesetzlichen Vorschriften betreffend Vermögen und Einkommen abändern und sich zusätzlich begünstigen. Diese Verträge müssen öffentlich beurkundet werden.

Seit dem 1. Januar 2023 geht neu der Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten unter, wenn beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig ist (und nicht erst beim Abschluss der Scheidung). Das Scheidungsverfahren muss entweder auf gemeinsames Begehren oder nach zweijährigem Getrenntleben der Ehegatten eingeleitet worden sein. D.h. der Pflichtteil des Ehegatten kann per Verfügung von Todes wegen entzogen werden (bspw. durch ein Testament). Falls dies so festgelegt ist, gelten die Pflichtteile, wie wenn der Erblasser nicht verheiratet wäre, sobald ein Scheidungsverfahren hängig ist.

Ihre Notarin berät Sie gerne.

Ehe / Partnerschaft

Konkubinat

Das Gesetz sieht keine Regelung für unverheiratete und nicht eingetragene Paare vor. 
Ihr Notar oder Ihre Notarin kennt sich mit diesen Fragen bestens aus und berät Sie gerne.

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung (Advanced Care Planning)

Das Advanced Care Planning (ACP) ist ein langfristiger Planungsprozess, der Patienten befähigt, ihren schriftlich festgehaltenen Willen regelmässig zu überprüfen und den gegebenen Umständen auch anzupassen. ACP setzt darauf, dass bei den Entscheidungen die Familie, wichtige Bezugspersonen und das medizinische Personal herbeizuziehen sind. So lässt sich der ausdrückliche Wille tatsächlich respektieren, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, aktiv an medizinischen Entscheidungen teilzunehmen.

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind (Krankheit, Unfall…)
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie die Person auswählen, die Sie in Vermögensangelegenheiten, bei medizinischen Angelegenheiten und im Alltag vertritt.

Eigentum: Haus und Wohnung

Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

Beim Immobilienkauf berät Sie Ihr Notar bei Bebauungsplänen, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechten, trifft die notwendigen Vorabklärungen bei Behörden und holt allfällig erforderliche Bewilligungen ein.
Der Notar setzt Kaufverträge auf, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und meldet den Vertrag beim zuständigen Grundbuchamt an. Er stellt eine Abwicklung Zug um Zug (Kaufpreis gegen Eigentumsübergang) sicher.

Eigentum: Haus und Wohnung

Ab wann soll ich einen Notar beim Kauf hinzuziehen?

Ziehen Sie beim Kauf frühzeitig einen Notar bei. Er kann Sie schon vor dem Kauf umfassend und sinnvoll beraten, insbesondere hinsichtlich Dienstbarkeiten und Wohnbauförderung. Er unterstützt Sie bei Verhandlungen in den Bereichen Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechte etc.

Eigentum: Haus und Wohnung

Welche Steuern fallen bei Immobilienverkäufen an?

In den allermeisten Kantonen tauchen in Zusammenhang mit Immobilienverkäufen zweierlei Steuern auf: einerseits wird der Gewinn des Verkäufers besteuert, und andererseits im Sinne einer Rechtsverkehrssteuer der Erwerb des Käufers. Die kantonale Ausprägung ist unterschiedlich; Ihr Notar vor Ort berät Sie dazu gerne.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Was macht der Notar in Bezug auf Unternehmens- und Gesellschaftsrecht?

Notare sind Ihre Experten in Sachen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Sie beraten und informieren Sie umfassend und aufmerksam bei allen Vorgängen: Wahl der Gesellschaftsform, Gründung, Sitzverlegung, Statutenänderungen etc. Sie gehen bei allen Schritten auf Ihre Wünsche und Anliegen ein.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

In welchen Gebieten im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht unterstützt Sie der Notar / die Notarin?

Notare können Sie in vielfältigen Themengebieten unterstützen, unter anderem:

  • Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsgründungen
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Vermögensübertragungen (Art. 69 ff. FusG)
  • Umwandlungen, Spaltungen, Spin-offs
  • Organisationsreglemente / Statuten
  • Aktionärsbindungsverträge
  • unabhängige Stimmrechtsvertretung
  • Beglaubigungen und sämtliche handelsregisterrechtlichen Belange

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Fragen zur Gründung

Die Notarin und der Notar sind Ihre Experten in rechtlichen Belangen und können Sie in Sachen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht beraten. Sie kümmern sich um alle Formalitäten bei der Registrierung im Handelsregister.
Ihre Notarin berät Sie gerne bei der Auswahl der geeigneten Unternehmensform. Der Notar steht Ihnen auch nach der Gründung in sämtlichen Fragen des Unternehmensrechts beratend zur Seite.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Was ist EasyGov?

EasyGov ist eine Plattform, die die Möglichkeit bietet Einzelunternehmen, GmbH, Aktiengesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften zu gründen.
Dort können Sie ebenfalls das Unternehmen bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung (alle Rechtsformen) und beim Handelsregister (für Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) anmelden. 
Der Eintrag im Handelsregister erfolgt erst nach dem Gründungsakt bei der Notarin oder beim Notar.