Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

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Beide Räte haben sich in dieser Herbstsession mit der aktuellen Vorlage zum Thema Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beschäftigt (Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, Geschäftsnr. 24.046).

 

Bekanntlich geht es dabei einerseits um die (weitgehend unbestrittene) Einführung eines so genannten «Transparenzregisters» und andererseits um die Frage, ob und wie Beratertätigkeiten den Vorschriften des Geldwäschereigesetzes unterstellt werden sollen. Die aktuelle Fassung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und entspricht in weiten Teilen den Vorschlägen, welche am runden Tisch mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, dem Anwaltsverband, den Verbänden der Treuhänder und dem SNV erarbeitet worden sind.

 

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat in weiten Teilen diesen Vorschlägen angeschlossen. Im Differenzbereingungsverfahren wurden schliesslich noch der Schwellenwert für Immobiliengeschäfte auf CHF 5 Millionen festgelegt und der Wortlaut betreffend Amtsnotariate verfeinert.  

 

Der verabschiedete Gesetzestext kann hier abgerufen werden.

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