Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG), ehemals EÖBG

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) ans Parlament verabschiedet. Momentan befindet sich das Geschäft in der Rechtskommission des Ständerats und der SNV konnte im Rahmen der Anhörung verschiedene Inputs platzieren, welche hoffentlich in der Debatte berücksichtigt werden.

Worum geht’s:

Für diverse Rechtsgeschäfte ist durch das Bundesrecht die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Die Durchführung der Beurkundungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen kantonalen Recht. In elektronischer Form dürfen heute nur Ausfertigungen und Beglaubigungen erstellt werden, die öffentliche Urkunde ist jedoch als Papierdokument zu erstellen. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) soll der Schritt zur vollständigen elektronischen öffentlichen Urkunde ermöglicht werden. Der Urkundsperson soll es in Zukunft möglich sein, das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch zu erstellen und diese elektronische Urkunde für den elektronischen Geschäftsverkehr zu verwenden. Analog zur Papierurkunde soll die elektronische öffentliche Urkunde in einem elektronischen Urkundenregister aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung in einem zentralen Urkundenregister dient der Sicherheit. Die Urkunden sollen so langfristig lesbar bleiben und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen. Dieses zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden.

Link:

Medienmitteilung Künftig auch elektronische Originale öffentlicher Urkunden vom 17.12.2021 mit weiterführenden Links zu den Vernehmlassungsergebnissen sowie zum Gesetzesentwurf / zur Botschaft.

 

Der SNV wird das Geschäft weiter eng begleiten und Sie über den weiteren Verlauf orientieren.

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